Haftpflicht

Im § 823 des BGB steht: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet…“
Nur ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit, ein dummer Zufall oder ein winzig kleines Missgeschick – und schon haften Sie für den entstandenen Schaden mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Verletzen Sie einen Menschen, kann das unter Umständen eine lebenslange finanzielle Belastung für Sie bedeuten. Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie davor, indem sie

  • Ihre Haftung prüft,
  • unberechtigte Ansprüche abwehrt,
  • berechtigte Ansprüche ausgleicht und
  • die Kosten für die Schadenabwicklung und einen eventuellen Rechtsstreit übernimmt.

Die Privathaftpflicht-Versicherung gibt es mit unterschiedlichen Deckungssummen und in unterschiedlicher Ausstattung.
Es gibt spezielle Angebote z.B. für Singles und Paare, für Alleinerziehende und Familien, für junge Leute und Senioren, für Beamte und Selbstständige, Arbeitnehmer und Rentner.
Neben der Privathaftpflicht-Versicherung gibt es weitere spezielle Haftpflichtdeckungen z.B. für Tierhalter, Jäger, Wassersportler, Haus- und Grundbesitzer, Landwirte, Betriebe, Berufe, Vereine, uvm.
Welcher der passende Schutz für Sie ist, darüber beraten wir Sie gerne persönlich.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich eine Forderungsausfalldeckung?

Jeder dritte Mensch hat keine Privathaftpflicht. Stellen Sie sich vor, Sie werden selbst geschädigt. Kann der Schädiger nicht für diesen Schaden aufkommen, gehen Sie leer aus. Die Forderungsausfalldeckung ersetzt solche eigenen Schäden in der Regel ab einer vertraglich festgesetzten Mindestschadenhöhe und wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt.

Wie lange sind meine volljährigen Kinder in meiner Familien-Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert?

Hierzu gibt es je nach Versicherer, Tarif und Bedingungsstand sehr unterschiedliche Regelungen. Jeder Einzelfall ist individuell zu betrachten und sollte anhand der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen geprüft werden, damit das Kind im Zweifelsfall nicht ohne Versicherungsschutz ist.

Was ist im Zusammenhang mit Deliktunfähigkeit zu beachten?

Kinder unter 7 Jahren können mangels Deliktfähigkeit nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Bei einem Unfall im Straßenverkehr wird sogar erst ab einem Alter von zehn Jahren gehaftet. Wenn auch die Eltern dieser Kinder ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen weder der Haftpflichtversicherer noch die Eltern zahlen. Ihr Privathaftpflichtversicherer wehrt in solchen Fällen gegen das Kind oder die Eltern geltend gemachte Schadenersatzansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.