Haftpflicht
Im § 823 des BGB steht: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet…“
Nur ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit, ein dummer Zufall oder ein winzig kleines Missgeschick – und schon haften Sie für den entstandenen Schaden mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Verletzen Sie einen Menschen, kann das unter Umständen eine lebenslange finanzielle Belastung für Sie bedeuten. Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie davor, indem sie
- Ihre Haftung prüft,
- unberechtigte Ansprüche abwehrt,
- berechtigte Ansprüche ausgleicht und
- die Kosten für die Schadenabwicklung und einen eventuellen Rechtsstreit übernimmt.
Die Privathaftpflicht-Versicherung gibt es mit unterschiedlichen Deckungssummen und in unterschiedlicher Ausstattung.
Es gibt spezielle Angebote z.B. für Singles und Paare, für Alleinerziehende und Familien, für junge Leute und Senioren, für Beamte und Selbstständige, Arbeitnehmer und Rentner.
Neben der Privathaftpflicht-Versicherung gibt es weitere spezielle Haftpflichtdeckungen z.B. für Tierhalter, Jäger, Wassersportler, Haus- und Grundbesitzer, Landwirte, Betriebe, Berufe, Vereine, uvm.
Welcher der passende Schutz für Sie ist, darüber beraten wir Sie gerne persönlich.