Betriebshaftpflicht
Haftpflicht - da wird auch das Privatvermögen "in Haft" genommen
Ob im Betrieb oder beim Kunden – ein Schaden ist schnell passiert. Wenn etwas schief geht, muss der Betrieb dafür haften und das kann teuer werden, denn bei einem Haftpflichtschaden kennt der Gesetzgeber kein Pardon.
Durch die zunehmende Verschärfung des Haftpflichtrechtes steigt nicht nur die Zahl der Ansprüche, sondern auch die Höhe der Entschädigungssummen für Personen- und Sachschäden. Eine umfangreiche Absicherung gegen Haftpflichtansprüche ist deshalb für jedes Unternehmen unerlässlich.
Leistungsbeispiele zur Haftpflicht-Versicherung für Betriebe:
Dachziegel verletzt Passanten
Von dem Geschäftsgebäude eines Lebensmittelhandels löst sich ein Dachziegel, der auf den Gehweg fällt und einen Passanten lebensgefährlich verletzt.
Die Krankenkasse stellt dem Betrieb die enormen Kosten für Behandlung und Reha-Maßnahmen von insgesamt 475.000 € in Rechnung. Von diesen Ansprüchen stellt der Haftpflicht-Versicherer den Kunden frei und übernimmt die Zahlung.
Mandant rutscht im Steuerbüro aus
Auf den frisch gewischten Bodenfliesen im Eingangsbereich rutscht ein Mandant aus und bricht sich das Fußgelenk. Die Arzt- und Krankenhauskosten sowie der Verdienstausfall summieren sich auf 27.000 €. Die Kosten wurden vom Haftpflicht-Versicherer übernommen.
Schäden durch Anbohren einer Wasserleitung
Bei der Montage von Hängeschränken trifft ein Schreiner beim Bohren auf eine Wasserleitung.
Das austretende Wasser richtet in der Wohnung diverse Schäden an.
Die Kosten in Höhe von 1.500 € wurden vom Versicherer übernommen.