Landwirtschaftliche Rechtsschutz-Versicherung

In einen kostspieligen Rechtsstreit geraten auch Landwirte oft schneller als erwartet.
Stellen Sie sich z. B. vor, dass Sie oder Ihr Eigentum durch Dritte verletzt oder beschädigt werden.
Wenn Sie dann rechtsschutzversichert sind, haben Sie richtig Schwein gehabt.

Wer gezwungen ist, für sein gutes Recht zu kämpfen, muss für Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichte mit hohen Kosten rechnen.
Besonders teuer wird es, wenn ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen geht. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe: Denken Sie
an das strafrechtliche Umwelt- und Produktrisiko, an Streitigkeiten aus Kauf- oder Pachtverträgen oder an die Geltendmachung von Schadenersatz.
In einen Rechtsstreit geraten auch Landwirte oft schneller als erwartet.

Die Rechtsschutz-Versicherung als Bestandteil unseres ganzheitlichen Risiko-Management-Konzeptes für Landwirte bietet Ihnen finanzielle Sicherheit,
damit Sie auf Ihr gutes Recht nicht aus Kostengründen verzichten müssen.

Mit der Standarddeckung erhalten Sie bereits einen soliden Schutz. Wertvolle Deckungserweiterungen bietet Ihnen unser Erweiterungspaket.

Wie wichtig eine gute Rechtsschutz-Versicherung ist, zeigen Ihnen diese Beispiele unseres Partners Mecklenburgische Versicherungsgruppe:

EU-Direktzahlungen werden zurückgefordert

Ein Betrieb soll gegen Auflagen zur Tierhaltung verstoßen haben. Die an den Betrieb geleisteten EU-Direktzahlungen werden zurückgefordert.
Gegen diesen Verwaltungsakt klagt der Landwirt vor dem Verwaltungsgericht. Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten.

Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung

In einem in Hofnähe vorbeifließenden Bach sind Pestizide im Wasser entdeckt worden. Gegen den Landwirt wird ein Strafverfahren eröffnet,
weil er das Wasser verunreinigt haben soll. Er muss sich über zwei Instanzen vor Gericht verteidigen. Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe übernimmt die Kosten
für den Anwalt und den Sachverständigen.

Strafverfahren wegen Subventionsbetrug

Der Steuerberater füllt einen Antrag auf Direktzahlungen falsch aus. Bei einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, dass dadurch unrechtmäßig
Zahlungen geleistet wurden. Gegen den Landwirt wird ein Verfahren wegen Subventionsbetrug eingeleitet. Die Mecklenburgische Versicherungsgruppe übernimmt
die Kosten der Verteidigung.